» Voraussetzungen

Damit auch alles klappt, während Sie im Urlaub sind, müssen natürlich noch einige Dinge beachtet und eingehalten werden.

Im Voraus des Besuches in der Katzenpension ist zu klären, ob eine Unterbringung im gewünschten Zeitraum noch möglich ist. Da wir eine relativ kleine Katzenpension sind, sollten Sie vor allem in den bekannten Hauptreisezeiten und wenn mehrere Katzen gleichzeitig untergebracht werden sollen, rechtzeitig reservieren. Für alle, die unsere Katzenpension noch nicht kennen, empfehlen wir vorab einen Besichtigungstermin mit uns zu vereinbaren. Denn keiner kennt sein Samtpfötchen so gut wie Sie und weiß, was für ihn gut ist und was nicht.

Bitte beachten Sie die im folgenden aufgelisteten festgelegten Aufnahmebedingungen:

  1. Die Gastgeber verpflichten sich, die Tiere so zu behandeln, wie es die artgerechte Haltung von Katzen und Heimtieren erfordert. Die Unterbringung der Katzen erfolgt in Einzelhaltung, es sei denn, die Tiere kennen sich und verstehen sich. Die Unterbringung der Heimtiere erfolgt nach Möglichkeit in ihren eigenen Käfigen.

  2. Der Tierhalter verpflichtet sich, die Kosten für die Unterbringung, das nicht von ihm bereitgestellte Futter und die nicht von ihm bereitgestellte Einstreu des Tieres zu tragen. Diese sind nach jeder Unterbringung in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Die Kosten für die Unterbringung berechnen sich aus der Anzahl der verbrachten Nächte. Für Futter und Einstreu wird eine Pauschale erhoben. Im Winter bzw. bei Beheizung der Pension fallen zusätzliche anteilmäßig Heizkosten an.

  3. In Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Dies muss vor Beginn der Unterbringung schriftlich vereinbart werden. Zur Feststellung der Personalien kann die Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Identifikationspapier durch das Pensionspersonal verlangt werden.

  4. Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Tier nötigenfalls tierärztlich versorgt wird, sofern dies zur Lebenserhaltung des Tieres erforderlich ist. Die Praxis verpflichtet sich, den Tierhalter nach Möglichkeit vor einer Behandlung zu informieren, es sei denn die Behandlung ist sofort notwendig und der Tierhalter nicht erreichbar.  Im Falle einer Erkrankung wechselt das Tier aus dem Pensions- in den Stationsbetrieb. Die Berechnung erfolgt dann weiter auf der Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte.

  5. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Praxispersonal von Untugenden seines Tieres (z.B. Bissigkeit) zu informieren.

  6. Die Pension beschränkt die Haftung für Infektionen und Entlaufen der Tiere auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des Tierbesitzers nach § 833 und § 834 BGB bleibt unberührt.

  7. Der Tierhalter kann Spielzeug bzw. vertraute Gegenstände oder Futter bzw. Einstreu mitbringen.

  8. Aus hygienischen Gründen erklärt sich der Tierbesitzer zur Übernahme der Kosten für eine Floh- und Wurmbehandlung am Anfang der Aufnahme bereit, sofern das Tier nicht nachweislich regelmäßig entwurmt oder frei von Flöhen und Flohkot ist. Eine Schutzimpfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche ist Aufnahmebedingung. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur kastrierte Kater unterbringen können.

Anbei finden Sie die Aufnahmebedingungen als Download zum ausdrucken!